A 6 Etablierung und Vermehrung besonders gefährdeter Ackerwildkräuter

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A 6 Etablierung und Vermehrung besonders gefährdeter Ackerwildkräuter

Sehr seltene, meist kleinwüchsige und konkurrenzschwache Ackerwildkrautarten, die nicht mehr in der Samenbank des Bodens enthalten sind, werden auf geeigneten Standorten ausgebracht, wenn sie in der weiteren Umgebung noch vorkommen.

Was ist zu tun?

  • Etablierung und Vermehrung von ausgewählten Ackerwildkräutern mit Saatgut oder durch Bodenübertragung (Herkunft max. 50 km Umkreis, zusätzlich zur Kulturpflanze)
  • Maßnahmen wie A 5.1, A 5.2 und angepasst an die Zielart, Bodenart und Ackerzahl (z. B. Auswahl geeigneter Kulturen, angepasste Düngung, reduzierte Aussaatstärken, nicht Striegeln usw. – zusätzliche Wertung)

Auch innerhalb eines Betriebes möglich, wenn für eine vorkommende Art mehrere geeignete Standorte vorhanden sind.

Die Maßnahme sollte erst durchgeführt werden, wenn auf der Zielfläche nach mind. 2-jähriger Beobachtung die Art in geeigneten Kulturen nicht aufgetreten ist. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Berater und regionalen Kennern der Flora.

Sinnvolle Kombination: Nicht Striegeln (A 1), Lichtäcker (A 4), Ackerwildkrautschutz auf Sonderstandorten (A 5.2)


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Sehr seltene Ackerwildkrautarten, die nicht mehr in der Samenbank des Bodens enthalten sind, können sich auch unter geeigneter Bewirtschaftung nicht mehr von alleine etablieren
  • Die Vermehrung auf geeigneten Standorten trägt erheblich zum Erhalt hochgradig gefährdeter Arten bei; Zielarten in Mecklenburg-Vorpommern sind z. B. Glänzender und Glanzloser Ehrenpreis (Veronica polita, V. opaca) und Lämmersalat (Arnoseris minima)

Bei den Zielarten für diese Maßnahmen handelt es sich um kleinwüchsige, konkurrenzschwache Arten, die keine landwirtschaftlichen Probleme verursachen. auch nicht bei starker Vermehrung.

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Ackerwildkräuter

Geeignete Standorte:

  • bevorzugt Minderertragsstandorte
  • Auswahl nach Ansprüchen der Zielarten
  • Standorte mit geringem Aufkommen von Problempflanzen

Wertung

  • Maßnahmen zur Förderung der eingebrachten Arten werden zusätzlich gewertet (A 1- A 5)
  • Weitere Punkte werden über die Bewertung der etablierten Arten gesammelt (Module E 2)