Heidelerche

Die Heidelerche (Lullula arborea) brütet – im Gegensatz zu ihrer Schwesterart Feldlerche – immer in unmittelbarer Nähe von Waldrändern oder auf Waldlichtungen. Sie ist Kurzstreckenzieher und kehrt schon Ende März in die Brutgebiete zurück.

Lebensraum und Ökologie

Die Heidelerche ist der Charaktervogel warmer, trockener Heidegebiete und sandiger Kiefernwälder mit Lichtungen. In der Nähe von Waldrändern besiedelt sie gerne landwirtschaftliche Flächen auf warmen, trockenen Böden sowohl im Grünland als auch im Ackerland. Wichtig sind Bereiche mit geringer Bodendeckung – sie sucht ihre Nahrung gerne auf offenen, wenig bewachsenen Flächen. Daneben wird aber auch höhere Vegetation als Deckung für das Bodennest benötigt. Magergrünland und ökologisch bewirtschaftete Äcker in Waldnähe sind gut geeignete Brutbiotope.

Die Hauptbrutzeit der Heidelerche erstreckt sich von April bis Juni. Sie überwintert vor allem in Südeuropa.

Gefährdung

In Deutschland steht die Heidelerche auf der Vorwarnliste der Roten Liste. In Brandenburg gab es in den 90er Jahren aufgrund der verbreiteten Flächenstilllegungen auf mageren Böden einen Bestandsanstieg. Mit der aktuell wieder zunehmenden Intensivierung der Bewirtschaftung auch auf Grenzertragsstandorten ist eine Abnahme zu erwarten.

Vorkommen auf den ökologisch bewirtschafteten Projektbetrieben

Die Heidelerche ist vor allem auf Betrieben mit sandigen Böden verbreitet anzutreffen.

Welche Maßnahmen sind besonders zur Förderung der Heidelerche geeignet?

Der Ökologische Landbau bietet grundsätzlich sehr gute Voraussetzungen für günstige Habitate: aufgrund der geringen Düngung weisen Äcker und Grünland auf ärmeren Standorten häufig die erforderliche geringe Vegetationsdeckung auf. Gleichzeitig sind auf den Äckern genügend Wildkräuter vorhanden, die am Boden Deckung und Insektennahrung bieten.

Eine Fördermaßnahme für die Heidelerche ist der Verzicht auf mechanische Beikrautregulierung nach dem Auflaufen der Kulturen im Frühjahr, um die früh gebauten Bodennester nicht zu gefährden.

Maßnahmen im Handbuch „Landwirtschaft für Artenvielfalt“:

  • A1.2    Nicht Striegeln im Nachauflauf
  • A4.1    Drilllücken
  • A4.2    Geringe Kulturdichte
  • A13     Ackerstilllegungen
  • A14     Anbau alter Nutzpflanzenarten und Extensivsorten
  • G3.1    Kein Walzen/Schleppen 10.4. – 31.7.
  • G4.1    Keine Düngung
  • G4.2    Keine Düngung außer P,K
  • G5.1    Ruhezeit 8-10 Wochen April bis Anfang Juni

 NATURA2000 Schutzstatus: Vogelschutzrichtlinie Anhang I

Texte: F. Gottwald & K. Stein-Bachinger; erstellt im Rahmen des WWF-Projektes „Landwirtschaft für Artenvielfalt“ 2015