A 5 Ackerwildkrautschutz

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A 5.2 Ackerwildkrautschutz auf armen Sandstandorten

Einige seltene Wildkräuter wachsen nur auf ertragsarmen Standorten mit besonderen Bodenbedingungen. Für ihr Überleben tragen schon kleinräumig umgesetzte Maßnahmen bei.

Was ist zu tun?

  • Aussparen von kleinflächigen Sonderstandorten mit Vorkommen gefährdeter Arten bei bestimmten Bearbeitungsgängen
  • Nicht Striegeln (Anlage von „Streigelfenstern“ durch Ausheben des Striegels) bzw. nicht Hacken bei Hackfrüchten
  • Ausreichend lange Stoppelphasen. Richtwerte: Mindestens 2-mal in 5 Jahren Stoppelsturz nach dem 15.8., bei Vorkommen von Spätblühern nach 10.9., bevorzugt nach Wintergetreide
  • Zeitpunkte und Art der Bodenbearbeitung in der Schlagkartei dokumentieren

Sandstandorte zusätzlich:

  • Keine oder reduzierte Kalkung zum Erhalt eines niedrigen pH-Wertes (ggf. kleinräumig beim Kalken aussparen)
  • Düngung max. 50 kg N/ha in 5 Jahren

Lehmige, steinige oder feuchte Standorte zusätzlich:

  • Reduzierte Düngung je nach Standort, max. 150kg N/ha in 5 Jahren

Die Schutzflächen sollten in Absprache mit dem Berater ausgewählt werden. Dieser kann auch entscheiden, ob es sinnvoll ist, weitere Arten anzusiedeln (siehe A 6).


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Seltene und stark gefährdete Ackerwildkräuter werden gezielt gefördert
  • Sandstandorte: Der Fokus liegt hier auf dem Schutz des stark gefährdeten Lämmersalates, für desssen Schutz NO-Deutschland eine internationale Verantwortung hat; weitere Zielarten sind Saat-Hohlzahn und Acker-Hohlzahn
  • Lehmige oder steinige (basische) Standorte: Auf trockenen steinig-lehmigen Kuppen findet man z. B. seltene Ehrenpreis-Arten, die Acker-Lichtnelke und die Kleine Wolfsmilch; lehmige Standorte werden   z.B. von der Ackerröte besiedelt; der Acker-Schwarzkümmel bevorzugt durchlässige, warme Böden
  • Feuchte oder periodisch vernässte Standorte: Echtes Tännelkraut, Quirl-Tännel u.a. (vgl. L 7)

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Ackerwildkräuter

Geeignete Standorte:

  • Sandstandorte mit AZ < 25 und niedrigem pH-Wert
  • trockene Kuppen, magere Schlagränder

Wertung

  • Pro Standort (Teilfläche eines Schlages)
  • Mindestgröße 0,1 ha; große Teilfläche > 1 ha können bei hoher Relevanz noch höher bewertet werden (max. 10 P.)
  • Pro Schlag maximal 30 P
  • Zeitraum: In der Regel über mind. 5 Jahre, ausnahmsweise kann auch eine jährliche Durchführung (z.B. Striegelfenster, Stoppelfenster) separat gewertet werden