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A 5.2 Ackerwildkrautschutz auf armen Sandstandorten
Einige seltene Wildkräuter wachsen nur auf ertragsarmen Standorten mit besonderen Bodenbedingungen. Für ihr Überleben tragen schon kleinräumig umgesetzte Maßnahmen bei.
Was ist zu tun?
- Aussparen von kleinflächigen Sonderstandorten mit Vorkommen gefährdeter Arten bei bestimmten Bearbeitungsgängen
- Nicht Striegeln (Anlage von „Streigelfenstern“ durch Ausheben des Striegels) bzw. nicht Hacken bei Hackfrüchten
- Ausreichend lange Stoppelphasen. Richtwerte: Mindestens 2-mal in 5 Jahren Stoppelsturz nach dem 15.8., bei Vorkommen von Spätblühern nach 10.9., bevorzugt nach Wintergetreide
- Zeitpunkte und Art der Bodenbearbeitung in der Schlagkartei dokumentieren
Sandstandorte zusätzlich:
- Keine oder reduzierte Kalkung zum Erhalt eines niedrigen pH-Wertes (ggf. kleinräumig beim Kalken aussparen)
- Düngung max. 50 kg N/ha in 5 Jahren
Lehmige, steinige oder feuchte Standorte zusätzlich:
- Reduzierte Düngung je nach Standort, max. 150kg N/ha in 5 Jahren
Die Schutzflächen sollten in Absprache mit dem Berater ausgewählt werden. Dieser kann auch entscheiden, ob es sinnvoll ist, weitere Arten anzusiedeln (siehe A 6).
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Seltene und stark gefährdete Ackerwildkräuter werden gezielt gefördert
- Sandstandorte: Der Fokus liegt hier auf dem Schutz des stark gefährdeten Lämmersalates, für desssen Schutz NO-Deutschland eine internationale Verantwortung hat; weitere Zielarten sind Saat-Hohlzahn und Acker-Hohlzahn
- Lehmige oder steinige (basische) Standorte: Auf trockenen steinig-lehmigen Kuppen findet man z. B. seltene Ehrenpreis-Arten, die Acker-Lichtnelke und die Kleine Wolfsmilch; lehmige Standorte werden z.B. von der Ackerröte besiedelt; der Acker-Schwarzkümmel bevorzugt durchlässige, warme Böden
- Feuchte oder periodisch vernässte Standorte: Echtes Tännelkraut, Quirl-Tännel u.a. (vgl. L 7)
Welche Zielarten profitieren am meisten?
- Ackerwildkräuter
Geeignete Standorte:
- Sandstandorte mit AZ < 25 und niedrigem pH-Wert
- trockene Kuppen, magere Schlagränder
Wertung
- Pro Standort (Teilfläche eines Schlages)
- Mindestgröße 0,1 ha; große Teilfläche > 1 ha können bei hoher Relevanz noch höher bewertet werden (max. 10 P.)
- Pro Schlag maximal 30 P
- Zeitraum: In der Regel über mind. 5 Jahre, ausnahmsweise kann auch eine jährliche Durchführung (z.B. Striegelfenster, Stoppelfenster) separat gewertet werden