A 3 Eingeschränktes Pflügen

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A 3 Eingeschränktes Pflügen

Wandernde Amphibien profitieren, wenn im Frühjahr und  Spätsommer in der Nähe von Gewässern nicht gepflügt wird. Nichtwendende Bodenbearbeitung, wie Grubbern, schadet den Tieren deutlich weniger, da sie nicht in tiefere Bodenschichten vergraben werden.

Was ist zu tun?

  • März bis September keine pflügende Bodenbearbeitung, wenn Kleingewässer mit Vorkommen von Amphibien auf den Flächen vorhanden sind
  • Umsetzung auf dem Gesamtschlag oder auf gewässerreichen Teilschlägen

Wichtig vor allem bei Vorkommen gefährdeter Arten wie z.B. Rotbauchunke.

Achtung: Auf Ackerflächen, die für Amphibien nicht bedeutsam sind, ist das Einschränken der Pflugbearbeitung nicht sinnvoll. Ackerwildkräuter gedeihen besser, wenn gepflügt wird!

Sinnvolle Kombination: Gewässerrandstreifen (L 6.2)


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Vermeidung von Verlusten bei Amphibien
  • Amphibien halten sich im Sommer und bei An- und Abwanderung auf den Ackerflächen auf und sind deshalb potenziell von der Bodenbearbeitung betroffen, beim Pflügen können über 90% der Amphibien getötet bzw. letal geschädigt werden, beim Grubbern sind es deutlich weniger

Reduzierte Bodenbearbeitung kann auch aus Gründen des Bodenschutzes sinnvoll sein, z. B. in Hanglagen oder zur Vermeidung von Nährstoffauswaschung in der Nähe von Gewässern.

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Amphibien

Geeignete Standorte:

  • Umgebung von Gewässern mit Vorkommen von Amphibien
  • gewässerreiche Schläge oder Schlagteile

Wertung

  • Gesamtschlag oder Teilfläche