A 2 Späte Stoppelbearbeitung

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A 2.2 Stoppelbearbeitung nach dem 10.9.

Einige seltene Ackerwildkräuter blühen erst im Sommer zur Ernte und bilden danach auf der Stoppel reife Früchte aus. Wenn die Bodenbearbeitung erst im Herbst erfolgt, können sie noch aussamen.

Was ist zu tun?

  • Stoppelbearbeitung nach dem 10. September

Die Maßnahmenvarianten können auch auf Teilflächen, z. B. am Schlagrand umgesetzt werden.

Sinnvolle Kombination: Nicht Striegeln (A1), Ackerwildkrautschutzfläche (A5)


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Förderung von konkurrenzschwachen Ackerwildkräutern, insbesondere spätblühende Arten und solche Arten, die auf der Stoppel noch einmal einen Entwicklungsschub durchlaufen (z.B. Ehrenpreis-Arten, Kleine Wolfsmilch, Acker-Lichtnelke, Acker-Rittersporn, Acker-Schwarzkümmel)
  • Wildkräuter auf dem Stoppelacker bieten Nahrung für Feldhasen, Vögel und Insekten
  • Wandernde Amphibien werden nicht durch Bodenbearbeitung gefährdet
  • Sehr spät blühende Ackerwildkräuter wie Acker-Schwarzkümmel können ohne diese Maßnahme keine ausreichenden Früchte bilden

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Ackerwildkräuter
  • Wintervögel
  • Rebhuhn
  • Feldhase
  • Amphibien

Geeignete Standorte:

  • Bevorzugt Minderertragsstandorte (Kuppen, magere Schlagränder usw.)
  • Standorte mit Spätblühern und geringem Aufkommen von Problempflanzen

Wertung

  • Gesamtschlag oder Teilfläche
  • Nur auf Schlägen ohne Untersaaten
  • Keine Wertung bei Sonnenblumen und Mais