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A 2.1 Späte Stoppelbearbeitung nach dem 15.8.
Einige seltene Ackerwildkräuter blühen erst im Sommer zur Ernte und bilden danach auf der Stoppel reife Früchte aus. Wenn die Bodenbearbeitung erst im Herbst erfolgt, können sie noch aussamen.
Was ist zu tun?
- Stoppelbearbeitung nach dem 15. August
Die Maßnahmenvarianten können auch auf Teilflächen, z. B. am Schlagrand umgesetzt werden.
Sinnvolle Kombination: Nicht Striegeln (A1), Ackerwildkrautschutzfläche (A5)
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Förderung von konkurrenzschwachen Ackerwildkräutern, insbesondere spätblühende Arten und solche Arten, die auf der Stoppel noch einmal einen Entwicklungsschub durchlaufen (z.B. Ehrenpreis-Arten, Kleine Wolfsmilch, Acker-Lichtnelke, Acker-Rittersporn, Acker-Schwarzkümmel)
- Wildkräuter auf dem Stoppelacker bieten Nahrung für Feldhasen, Vögel und Insekten
- Wandernde Amphibien werden nicht durch Bodenbearbeitung gefährdet
Welche Zielarten profitieren am meisten?
- Ackerwildkräuter
- Wintervögel
- Rebhuhn
- Feldhase
- Amphibien
Geeignete Standorte:
- Bevorzugt Minderertragsstandorte (Kuppen, magere Schlagränder usw.)
- Standorte mit Spätblühern und geringem Aufkommen von Problempflanzen
Wertung
- Gesamtschlag oder Teilfläche
- Nur auf Schlägen ohne Untersaaten
- Keine Wertung bei Sommerkulturen
- Keine Wertung bei Sonnenblumen und Mais