L 6.2 Amphibienstreifen im Acker
Frösche und Kröten finden nach dem Verlassen ihrer Laichgewässer im Frühsommer auf Ackerflächen keinen geeigneten Lebensraum und sind durch Bodenbearbeitung gefährdet.
Was ist zu tun?
- Anlage von Grünstreifen entlang von Gewässerufern
- Streifen ohne Bodenumbruch mind. 10 m (empfohlen 20 m) an mind. 50 % des Gewässerufers
- Wenn möglich bzw. zugänglich Mahdnutzung bis Mitte Juni – (Hochschnitt); Beweidung ist immer möglich, aber Weidereste sollten stehen bleiben
- Alternierende Teilflächen bei jeder Nutzung/Pflege stehenlassen (mind. 20 %)
- Intensität der Pflege an die Wüchsigkeit des Standortes anpassen: die Vegetation sollte im Sommer Deckung bieten, aber ausreichend licht sein, sodass sich die Tiere gut am Boden bewegen können
Wenn gewünscht, können die Streifen zum Erhalt des Ackerstatus alle 4–5 Jahre im Spätherbst umgebrochen werden.
Teilflächen mit dichtem Aufwuchs oder Problemarten ab Mitte Oktober mulchen; wenn möglich auch Mahd mit Beräumung (mind. 20% stehenlassen).
Bei Auftreten von Problemarten (z. B. Disteln, Ampfer) können Teilflächen auch im Frühjahr oder Sommer hoch gemulcht werden.
Sinnvolle Kombinationen: Eingeschränktes Pflügen (A 3)
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Sommerlebensraum für Amphibien
- Lebensraum und Überwinterungshabitat für Heuschrecken und andere Insekten
Zum Lebenszyklus der Amphibien und Funktion der Streifen siehe auch L 6.1.
Welche Zielarten profitieren am meisten?
- Amphibien
- Insekten
Geeignete Standorte:
-
Gesamte Betriebsfläche
- in der Umgebung von Gewässern von Amphibien, vor allem der Rotbauchunke
Wertung
- Hochschnitt (G 10) wird zusätzlich gewertet
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