G 6 Eingeschränkte Nutzung von Teilflächen

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G 6.2 Eingeschränkte Nutzung von Teilflächen

Einige Wiesenvögel wie das Braunkehlchen brüten erst spät im Frühjahr und benötigen ungestörte Nisthabitate bis in den Juli. Bei später Nutzung kleinflächiger Bereiche lässt sich deren Bruterfolg effektiv erhöhen.

Was ist zu tun?

  • Flächen oder Streifen am Schlagrand von mind. 10-50m Breite und mind. 50-100m Länge werden erst ab Mitte Juli  genutzt, z.B. durch Aussparen bei der ersten Nutzung
  • Angrenzend sollten überjährige Streifen (G 7) oder ähnliche als Ansitzwarten geeignete Strukturen vorhanden sein
  • Weidezäune in diesem Bereich Mitte Mai–Mitte Juli nicht freimähen oder nur in großer Schnitthöhe (>15cm, G10.2): Neststandorte liegen bevorzugt in Zaunnähe

Braunkehlchen sind ortstreu und bauen ihre Nester bevorzugt an Standorten mit vorjährigem Bruterfolg. Deshalb ist es sinnvoll, die Maßnahme an bekannten Brutplätzen durchzuführen bzw. beizubehalten.

Strukturreiche Fläche mit überstehenden Pflanzenteilen (z. B. Kohldisteln) können auch ohne angrenzende überjährige Streifen als Bruthabitat dienen.

Sinnvolle Kombination: Überjährig ungenutzte Streifen (G 7)


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Sicherung von Neststandorten und Bruterfolg für Braunkehlchen und andere Arten
  • Rückzugsraum für Heuschrecken und andere Insekten bei angrenzender Nutzung, in Feuchtwiesen z.B. für die Sumpfschrecke
  • Blütenpflanzen haben ausreichend Zeit für die Fruchtbildung

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Braunkehlchen
  • Insekten
  • Grünlandflora

Geeignete Standorte:

  • angrenzend an überjährige Streifen (G 7)
  • Habitate des Braunkehlchens
  • Flächen mit strukturreicher Vegetation und überstehenden Pflanzenteilen
  • strukturreiche Schlagbereiche mit Säumen, Zäunen, Schilfstreifen, einzelnen Sträuchern usw.

Wertung

  • Max. 1 ha pro Teilffläche, größere Flächen werden unter G 5.3 erfasst

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