Kammmolch

Der Kammmolch (Triturus cristatus) ist die größte einheimische Molchart. Die Männchen in Wassertracht haben einen gezackten Flossensaum auf dem Rücken, der namensgebend für die Art ist.

Lebensraum und Ökologie

Wie alle Molche verbringt der Kammmolch eine Zeit des Jahres an Land und wandert zur Paarungszeit ins Wasser. Die Sommerlebensräume und Winterquartiere liegen bevorzugt in der unmittelbaren Umgebung der Laichgewässer, können aber auch bis über 1 km entfernt sein. Bevorzugt werden sonnenexponierte Kleingewässer besiedelt, die mindestens einen halben Meter tief, fischfrei oder fischarm sind sowie eine reiche Unterwasservegetation aufweisen. Ursprüngliche Lebensräume sind z.B. Altarme in Flußauen. Als Landlebensraum werden feuchte Laub- und Laubmischwälder, Feldgehölze, extensiv genutztes Grünland sowie Gärten und Parks genutzt. Als Tagesverstecke und Winterquartier dienen Höhlungen, Kleinsäugerbauten, Holz,- Laub- und Steinhaufen.

Jahreszyklus: Von allen heimischen Molcharten hat der Kammmolch die längste aquatische Phase. Kammmolche verlassen schon Februar bis März ihre Winterquartiere und wandern zu den Laichgewässern. Eiablage und Paarung findet bis Juli statt, danach verlassen die meisten erwachsenen Lurche das Gewässer und leben im Sommerlebensraum. Jungtiere verlassen ab Ende August die Gewässer. Die Winterquartiere werden im Oktober/November aufgesucht.

Gefährdung

Rote Liste: „stark gefährdet“ (Kat. 2) in Mecklenburg-Vorpommern, „gefährdet“ (Kat. 3) in Brandenburg, Vorwarnliste in Deutschland

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL): Anhang II und IV

Die Bestände sind vor allem durch die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Laichgewässern und durch die Strukturverarmung und Verinselung der Landlebensräume bedroht. Auf ihren Wanderwegen zwischen den Teillebensräumen wirken sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger sowie intensive Bodenbearbeitung negativ aus.

Vorkommen auf den Projektbetrieben

Die nachtaktive Art ist schwerer aufzufinden als andere Amphibienarten, deshalb gibt es nur von wenigen Betrieben Daten über das Vorkommen.

Im Bereich von 2300 ha Betriebsflächen von Gut Temmen in der Uckermark (davon rund 2000 ha Ackerland) wurden im Rahmen der FFH-Managementplanung 640 Kleingewässer systematisch kartiert. Davon waren mindestens 76 vom Kammmolch besiedelt!

Welche Maßnahmen sind besonders zur Förderung des Kammmolches geeignet?

Der Kammmolch benötigt eine strukturreiche Landschaft, in der Kleingewässer, Wälder und Gehölze sowie Offenland benachbart sind und ihm neben Laichbiotopen auch nahrungsreiche und strukturreiche Landlebensräume bieten. Schutzmaßnahmen müssen die verschiedenen Teillebensräume berücksichtigen:

  1. Laichgewässer: Eutrophierung und Verlandung können durch eingeschränkte Düngung in der Umgebung vermieden werden, das Entfernen von hohen Bäumen am Südufer vergrößert die Sonneneinstrahlung.
  2. Landlebensraum: Anlage von Gewässerrandstreifen am Laichgewässer, Erhöhung der Strukturvielfalt in der Landschaft (Feldgehölze, Hecken, Säume, Lesesteinhaufen usw.), extensive Grünlandnutzung, Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland im Bereich von Gewässerkomplexen.
  3. Wanderwege: Laichgewässer und entfernt liegende Landlebensräume können z.B. durch Grünstreifen, Hecken, Säume usw. miteinander vernetzt werden. Ackerflächen in der Nähe von Laichgewässern sollten während der Zeit der Jungtierabwanderung von Ende August bis Mitte Oktober nicht gepflügt werden.

Maßnahmen im Handbuch „Landwirtschaft für Artenvielfalt“:

  • A2.3    Überwinternde Stoppelbrache
  • A3       Eingeschränktes Pflügen in der Umgebung von Kleingewässern
  • A7       Kleegras Basis
  • G3.3    Verzicht auf Walzen/Schleppen
  • G4.1    Keine Düngung (in der Umgebung der Laichgewässer)
  • G4.2    Keine Düngung außer P,K
  • G10.1 Hochschnitt großflächig
  • G10.2  Hochschnitt kleinflächig
  • G12     Umwandlung Ackerland in Grünland
  • L1        Landschaftselemente
  • L2.1     Feldgehölze und Baumhecken
  • L2.2     Hecken und Gebüsche
  • L4        Ungenutzte Offenflächen
  • L5        Kleingewässer
  • L6.1     Ampibienstreifen im Grünland und Kleegras
  • L6.2     Ampibienstreifen im Acker
  • L8.2     Säume auf besseren Standorten
  • L9        Schutzstreifen im Umfeld von Gewässern und Mooren

Quellen:
Triturus cristatus, FFH Anhang II, IV, MARTIN KRAPPE, MARKUS LANGE & VOLKER WACHLIN, http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/ffh_asb_triturus_cristatus.pdf

Landwirtschaft für Artenvielfalt – Ein Naturschutzstandard für ökologisch bewirtschaftete Betriebe. F. Gottwald & K. Stein-Bachinger 2015. http://www.landwirtschaft-artenvielfalt.de/das-projekt/informationen/