A 5 Ackerwildkrautschutz

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A 5.1 Schutzacker für Ackerwildkräuter

Für Äcker mit sehr artenreicher Flora oder verbreitetem Vorkommen von seltenen Arten ist eine spezielle Kombination von Maßnahmen wichtig, die auch die Fruchtfolge einschließt.

Was ist zu tun?

  • Nicht Striegeln (s. A 1) auf mindestens 50 % der Fläche
  • Geringe Kulturdichte oder Drilllücken (s. A 4) auf mindestens 20 % der Fläche
  • Mäßige Düngung: auf lehmigen oder mittleren Böden max. 150 kg N/ha in 5 Jahren; auf Sandböden max. 50 kg N/ha und reduzierte Kalkung
  • Keine Hackfrüchte in der Fruchtfolge (Ausnahmen je nach Zielart)
  • Mindestens 2 Jahre Wintergetreide in 5 Jahren ohne Untersaaten
  • Maximal 2 Jahre ohne wendende Bodenbearbeitung
  • Ausreichend lange Stoppelphasen. Richtwerte: Mindestens 2-mal in 5 Jahren Stoppelbearbeitung nach 15.8. und nach 10.9. auf mind. 20 % der Fläche, bevorzugt nach Wintergetreide
  • Zeitpunkte sowie Art der Bodenbearbeitung  und Aussaat der Kulturen sind in einer Schlagkartei zu dokumentieren

Weitere Empfehlungen zur Bewirtschaftung von Schutzäckern siehe [28].


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Großflächige Förderung seltener, gefährdeter Ackerwildkräuter und artenreicher Ackerflächen
  • Von der reichen Ackerflora und den vielfältigen Maßnahmen profitieren u. a. auch die Feldvögel, auf Sandstandorten z. B. Ortolan und Heidelerche
  • Greifvögel nutzen lichte Getreidebestände gerne als Nahrungshabitat

Bei der Auswahl der Ackerflächen sollten Vorkommen von stark gefährdeten Arten der Roten Liste und Verantwortungsarten (siehe Artenlisten im Anhang) besonders berücksichtigt werden.

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Ackerwildkräuter
  • Feldvögel
  • Greifvögel

Geeignete Standorte:

  • Böden mit geringem Ertragsniveau
  • Äcker mit ausgeprägtem Relief (Kuppen, Senken)
  • Flächen mit bekannten Vorkommen von gefährdeten Wildkräutern, z.B. Kulisse „Ackerschonstreifen“ in MV

Wertung

  • Modul beinhaltet A 1, A 2, A 4: keine Doppelbewertung möglich
  • Vorkommen von mindestens einer gefährdeten Art der Roten Liste notwendig
  • Pro Schlag maximal 30 P
  • Zeitraum: In der Regel über mind. 5 Jahre (Punkte zählen jährlich)