L 2.1 Feldgehölze und Baumhecken
Baumgeprägte Gehölze können Lebensraum einer reichen Fauna und Flora sein. Sie prägen außerdem das Landschaftsbild und dienen als Teillebensraum z. B. für Feldhasen und Amphibien.
Was ist zu tun?
- Feldgehölze haben eine Baumanteil von > 25 % und sollten über eine reiche Strauchschicht vor allem am Rand verfügen
- Förderung einheimischer Baum- und Straucharten
- Erhalt von Altholz, Totholz sowie von Horstbäumen von Greifvögeln (s. auch L 3.1)
Achtung: Bei der Neuanlage von Gehölzen sollte auf mögliche Konflikte mit den Raumansprüchen von Offenlandarten geachtet werden. Auch Äcker mit seltenen Wildkräutern oder Magergrünland sind ungeeignet für die Anlage von Gehölzbiotopen.
Im Grünland kann es sinnvoll sein, Baumhecken durch Pflege und Holznutzung in baumarme Hecken umzuwandeln (L2.2; Abstimmung mit der Naturschutzbehörde nötig).
Sinnvolle Kombination: (Säume, vor allem am Südrand von Gehölzen (L 8.1, L 8.2)
Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:
- Brutplatz für Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke
- Lebensraum, Brutplatz oder Singwarte für zahlreiche Singvögel wie Nachtigall, Gelbspötter, Drosseln, Baumpieper, Goldammer, Heidelerche, Ortolan, Bluthänfling
- Tageseinstand für Feldhasen
- Sommerlebensraum und Überwinterungshabitat für Amphibien
- Leitlinie und Jagdhabitat für Fledermäuse
- Lebensraum zahlreicher Insekten; angrenzende Offenflächen sind aufgrund des Windschutzes z.B. für Tagfalter attraktiver als Offenflächen ohne Gehölze
Welche Zielarten profitieren am meisten?
- Greifvögel
- Heckenvögel
- Fledermäuse
- Insekten
- Amphibien
- Feldhase
Geeignete Standorte:
-
gesamte Betriebsfläche
Ungeeignete Standorte:
- weiträumiges Feuchtgrünland mit Bedeutung für Wiesenvögel
Wertung
-
Pro Gehölz maximal 1ha; Baumreihen ohne Strauchunterwuchs werden nicht gewertet
- Baumhecken an Ackerrändern werden auch gewertet, wenn sie nicht zur Betriebsfläche gehören (max. 10 m zu wertende Fläche)
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