L 1 Fläche der Landschaftselemente

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L 1 Fläche der Landschaftselemente

Viele Arten der Agrarlandschaft sind auf naturnahe Landschaftselemente als Lebensraum angewiesen. Dazu zählen Hecken und andere Gehölze, Kleingewässer, Feuchtbiotope oder Feldraine. Die Gesamtfläche dieser Biotope wird hier als Maß für die Strukturausstattung der Betriebsflächen bewertet.

Was ist zu tun?

  • Die Gesamtfläche der Landschaftselemente (LE) kann aus dem Agrarantrag übernommen werden; abweichend von den dortigen Regelungen können hier aber alle LE berücksichtigt werden, unabhängig von ihrer Größe (z.B. auch Flächen > 2000 m2)

Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

Die positiven Wirkungen von Landschaftselementen sind sehr komplex. Im Folgenden werden einige Beispiele erläutert:

  • Hecken und andere Gehölze sind Bruthabitate zahlreicher Vogelarten wie Neuntöter, Goldammer oder Greifvögel
  • Der Randbereich von Gehölzstrukturen ist Jagdhabitat und Leitlinie für Fledermäuse und windgeschützter Lebensraum für zahlreiche Insekten
  • Gewässer und Feuchtbiotope sind Lebensraum vieler spezialisierter Arten, vor allem aus den Gruppen der Amphibien, Insekten und Vögel
  • Säume, Feldraine und andere Offenlandstrukturen bieten Rückzugsräume für die auf Äckern und Wiesen lebenden Arten, wenn dort landwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden

Besonders wirksam für die Artenvielfalt sind sogenannte Komplexbiotope, also Kombinationen aus mehreren Biotoptypen. Zum Beispiel werden Hecken mit angrenzenden breiten Säumen bevorzugt vom Neuntöter besiedelt. Kleingewässermit umgebenden ungenutzten Offenflächen bieten sowohl Laich- als auch Sommerlebensraum für Amphibien.

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Heckenvögel
  • Greifvögel
  • Fledermäuse
  • Insekten
  • Amphibien
  • Feldhase

Geeignete Standorte:

  • gesamte Betriebsfläche

Wertung

  • Gesamtfläche der Landschaftselemente
  • Alternativ können einzelne Biotoptypen auch mit den nachfolgenden Modulen  (L 2–L 20) erfasst werden; sie werden dort z. T. höher bewertet als hier in der summarischen Betrachtung
  • Es ist möglich, die jeweils höchste Bewertung für eine Fläche auszuwählen, eine Doppelwertung darf nicht erfolgen; ggf. sind bei L 1 Flächen zu subtrahieren