L 9 Schutzstreifen

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L 9 Schutzstreifen im Umfeld von Gewässern und Mooren

In nährstoffarmen Mooren und Gewässern kommen besonders seltene und anspruchsvolle Arten vor. Deshalb ist es wichtig, diese Biotope vor Stoffeinträgen zu schützen.

Was ist zu tun?

  • Anlage von ungedüngten Grünland-, Kleegras- oder Brachstreifen im Umfeld von Gewässern und anderen sensiblen Biotopen
  • Breite mindestens 10 m bis > 50m
  • Vor allem in hängigen Bereichen mit Gefahr von Erosion und Nährstoffeintrag
  • Pflege oder Nutzung je nach Bedarf und Aufwuchs
  • Keine Anlage von Mistmieten im Umfeld bzw. Grundwassereinzugsbereich

Sinnvolle Kombinationen: Stehenlassen von Teilflächen (A 10.1, G 6.1)


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Verminderung des Nährstoffeintrags in sensible Biotope
  • Schutz seltener und anspruchsvoller Arten in nährstoffarmen Mooren und Gewässern (Libellen, Pflanzen nährstoffarmer Standorte wie Wollgras, Torfmoose usw.)
  • Bei hoher Pflanzenartenvielfalt und Blütenreichtum sind je nach Standort ähnlich positive Wirkungen auf die Artenvielfalt zu erwarten wie bei L 8.1 bzw. L 8.2

Zielarten:

  • Fauna und Flora sensibler Biotope

Geeignete Standorte:

  • Ackerflächen angrenzend an sensible Biotope wie Moore und Gewässer

Wertung:

  • Zusätzlich können A 10.1 sowie alle Grünlandmodule außer G4 gewertet werden
  • Bei hoher Pflanzenartenvielfalt auf den Streifen wie L 8.1 bzw. L 8.2 zu bewerten

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