G 5 Ruhezeit in der Brutzeit

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G 5.2 Nutzungsruhe für mindestens 10 Wochen

Feld- und Wiesenvögel können ihre Bruten erfolgreich aufziehen, wenn sie während eines ausreichend langen Zeitraumes nicht durch Nutzung oder Pflege der Flächen gestört werden.

Was ist zu tun?

  • Einmalige Nutzung- und Bearbeitungsruhe für mind. 8 bzw. 10 Wochen innerhalb der Kernbrutzeit zwischen dem 10. April und 31. Juli
  • Kann am Anfang oder in der zweiten Hälfte der Brutzeit realisiert werden: erste Nutzung ab ca. 10.6. oder frühe Nutzung im Mai mit anschließender Ruhephase bis Juli
  • Keine Nutzung und keine Pflege (Schleppen/Walzen) während dieses Zeitraumes

Für Wiesenlimikolen wie Uferschnepfe und Großer Brachvogel muss die Ruhezeit im Zeitraum April bis Juni liegen und sollte mindestens 10 Wo. betragen. Erste Nutzung extensive Beweidung ab Anfang Juni oder Mahd ab Mitte Juni mit Stehenlassen von Streifen (G 6.1). Optimal für diese Arten ist G 5.3 in Verbindung mit hohen Wasserständen.

Alternative für Zielart Feldlerche: 6-wöchige Nutzungsruhe nach dem ersten Schnitt, wenn dabei ein Hochschnitt (mind. 12 cm) erfolgte (G 10). Die Vögel können dann früher ihre Nester bauen und sind früher mit der Brut fertig.

Sinnvolle Kombination: Reduzierte Düngung (G4), Stehenlassen von Teilflächen und andere Maßnahmen (G6 – G11)


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Erhöhung des Bruterfolgs von Bodenbrütern wie Feldlerche und Wiesenpieper; bei Ruhezeit bis Anfang Juni wird die Erstbrut geschützt, bei Ruhezeit ab Juni die Zweitbrut
  • Innerhalb von mind. 8 Wochen können die Vögel eine erfolgreiche Brut aufziehen; die eigentliche Brutdauer ist zwar kürzer, aber der Nestbau erfolgt erst ab einer bestimmten Vegetationshöhe
  • Mit 10 Wochen Ruhezeit von April bis Mitte Juni können auch seltene Wiesenvögel wie der Große Brachvogel geschützt werden (vgl. G 5.3)
  • Die verlängerte Ruhephase verringert die Verluste von Junghasen

Achtung: Auf gewässerreichen Schlägen bzw. in der Umgebung von Kleingewässern sollte die 2. Mahd nicht in den Juli fallen (Zeitraum der Abwanderung von Jungtieren aus den Laichgewässern, vgl. L 6.1).

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Feldlerche
  • Wiesenpieper
  • Feldhase

Geeignete Standorte:

  • gesamtes Grünland
  • bevorzugt auf Schlägen mit mittlerer bis geringer Bodengüte
  • zusammenhängende Maßnahmenfläche von mind. 10 ha sinnvoll

Wertung

  • gesamte Grünlandfläche, auf der die Ruhezeit eingehalten wird