G 5 Ruhezeit in der Brutzeit

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G 5.3 Spätnutzung ab 15.7.

Eine erste Nutzung im Juli bietet auch spät brütenden Arten wie den Braunkehlchen und anderen Wiesenbrütern ausreichend Zeit für die Aufzucht der Brut. Wiesenpflanzen kommen zur Fruchtreife.

Was ist zu tun?

  • Die erste Nutzung findet ab dem 15.7. statt
  • Je nach Aufwuchs und Zielart ist auch eine frühere Nutzung ab 1.7. möglich

Die Nutzung sollte an den Aufwuchs und an die vorkommenden Zielarten angepasst sein. In produktiven und frühreifenden Beständen wird bei dauerhafter Spätnutzung die Vegetation häufig zu dicht.

Wichtig ist die Spätnutzung für Bereiche mit Vorkommen von Braunkehlchen oder seltenen Wiesenvögeln. Bei Vorkommen von seltenen Vogelarten ist das Vorgehen im Einzelfall mit dem Berater abzustimmen. Eine Spätnutzung im August für den Wachtelkönig wird in G 20 behandelt. Bei erster Mahd nach Mitte Juli in Lebensräumen dieser Art sollten 10% Streifen stehenbleiben (G6.1).

Für Braunkehlchen können auch gezielt kleinere Teilflächen spät genutzt werden (G 6.2).

Sinnvolle Kombination: Keine Düngung (G 4), Überjährig ungenutzte Streifen (G 7), Mosaiknutzung (G 8), Verzicht auf Mähaufbereiter (G 11)


Wesentliche Ziele und Wirkungen auf die Artenvielfalt:

  • Ermöglicht Bruterfolg auch für spät brütende Wiesenvögel wie Braunkehlchen oder Rotschenkel
  • Schutz von Erstbruten beim Wachtelkönig
  • Samenreife und Vermehrung von Blütenpflanzen wird gefördert

Welche Zielarten profitieren am meisten?

  • Braunkehlchen
  • Wiesenvögel
  • Wiesenflora

Geeignete Standorte:

  • Brutgebiete von Braunkehlchen
  • Nass- und Feuchtgrünland mit Vorkommen von Wiesenlimikolen
  • Grünland mit spätem Aufwuchs oder später Befahrbarkeit

Wertung

  • auch auf Teilflächen eines Schlages möglich
  • Kleine Teilflächen <1ha können bei G 6.2 mit höherer Punktzahl gewertet werden

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